Schulgebühren
| Unsere Tarife |
- gültig ab dem 1. Quartal 2011 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Unsere Tarife |
- gültig ab dem 1. Quartal 2011 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Leider geschieht es immer öfter, dass ausstehende Schulgelder nach Abgang der Schüler von der DSK unbezahlt bleiben. Somit entsteht immer mehr der Bedarf nach Rückstellungen für uneinbringliche Forderungen und eine zunehmende Verwaltungsbelastung, um diese ausstehenden Schulgelder einzufordern. Um der Gefahr der Zunahme der sich häufenden Schulden entgegenzuwirken, hat der Vorstand nun beschlossen, die Struktur der Kautionen für neue Schüler mit Wirkung vom 1. Januar 2012 zu ändern:
Mit dieser Maßnahme beabsichtigen wir, unsere loyalen, zahlenden Eltern zu schützen, da alle nicht bezahlten Schulgelder den Schulhaushalt und somit auch die zahlbaren Schulgelder beeinflussen.
Ein Schulbesuch als Gastschüler sollte in der Regel mindestens ½ Jahr dauern. Mit Begründung ist auch ein Gastschülerbesuch von ¼ Jahr (1 Quartal) möglich. Hierfür wird mindestens 1 Quartal berechnet. Eine Reduzierung der Quartalsgebühr ist nicht möglich. Ein „Schnupperbesuch“ ist bis zu 3 Tagen ohne Kosten möglich, allerdings kann dieses nur nach vorheriger schriftlicher Beantragung, die eine Begründung enthalten muss, geschehen. Die DSK behält sich das Recht vor, im Interesse einer effektiven Durchführung des Unterrichtes den Gastbesuch abzulehnen.
Home ••• Ansprechpartner ••• Grundschule ••• Oberschule ••• Verwaltung ••• Info für Schüler ••• Info für Eltern ••• Servive ••• Ferien & Termine ••• Ehemalige ••• Sitemap