Anmeldung
Die Anmeldeformulare müssen im Büro des GLMZ eingereicht werden. Die Aufteilung der Unterrichtsstunden geschieht vor allem auf der Grundlage "first come, first served". Lehrer werden nach Möglichkeit denjenigen Kindern den Vorzug geben, deren Geschwister sie bereits lehren. Sollte der Lehrplan des bevorzugten Lehrers bereits ausgebucht sein, werden den Eltern/Schülern Stunden bei einem anderen Lehrer angeboten.
Für den Fall, dass dem Antrag eines Schülers nicht entsprochen werden kann, muss der Antrag zurück an das GLMZ Büro gereicht werden. Wir empfehlen dringend, die Schüler gleich zu Beginn des Schuljahres anzumelden, da es zu einem späteren Zeitpunkt schwierig werden kann, geeignete Zeiten zu finden.
Die Eltern können sich jederzeit über den Fortschritt ihrer Kinder bei den Lehrern informieren. Auch Eltern sind herzlich willkommen, sich für Instrumentalunterricht im Zentrum anzumelden. Auf Wunsch werden professionelle Diplom-Prüfungen angeboten.
Gebühren
Die Gebühr pro Lektion wird zwischen jedem einzelnen Lehrer und den Eltern individuell festgelegt. Das GLMZ empfiehlt eine Gebühr von R90 bis R100 für eine 30-Minuten Lektion, die Preise können jedoch von Fall zu Fall variieren. Die Gebühren sind ein Quartal im Voraus zu bezahlen. Wir ermutigen die Schüler, zwei halbe Stunden pro Woche zu nehmen.
Noten & Lernmaterial
Notenbücher müssen von den Eltern bestellt und gekauft werden. Die Lehrer werden hierzu rechtzeitig den Eltern eine Liste der benötigten Lernmaterialien zur Verfügung stellen. Das GLMZ kann nicht die Noten und Bücher für die Schüler bestellen. Wir empfehlen Ihnen:
“Vivo Music”, Tel: 021 7125335 / 0829245573.
Kontakt mit den Eltern / Information über Fortschritte
Der Dozent sollte die Eltern entweder persönlich oder per Telefon mindestens einmal pro Quartal über den Fortschritt des Schülers informieren.
Das orange GLMZ Schulheft (R10) sollte von allen Schülern und Dozenten benutzt werden, um den Unterricht zu dokumentieren. Halbjahresberichte werden in dieses Buch geschrieben. Den Bericht am Ende des Jahres erhalten die Schüler in Form eines Zeugnisses.
Teilnahme & Stundenverteilung
Da einige Kinder ihre AGs von Jahr zu Jahr ändern, ändern sich zwangsläufig auch die jeweiligen Zeiten im GLMZ. Daher kann die gleiche Zeit für Ihr Kind nicht garantiert werden. Das GLMZ ist bemüht, die Terminwünsche möglichst vieler Schüler bei der Planung zu berücksichtigen. Die Verantwortung für die Teilnahme am Unterricht liegt bei den Schülern und ihren Eltern. Das GLMZ haftet nicht für ausstehende Unterrichtsstunden der Lehrer oder ausstehende Zahlungen der Eltern/Schüler.
Verpasste Musikstunden
Wenn der Lehrer oder der Schüler krank ist, sollten verpasste Lektionen nach Möglichkeit nachgeholt werden. Bitte beachten Sie die zu diesem Zweck eingerichteten „Nachholtage“ ("Lesson Recovery Days"). Die Abwesenheit eines Schülers muss dem Zentrum und dem Lehrer mindestens 24 Stunden vor der Lektion mitgeteilt werden, um Anspruch auf eine Ersatzstunde erheben zu können.
Musikstunden
Eine Musikstunde dauert, wenn nicht anders vereinbart, generell 30 Minuten.
Im Gruppenunterricht werden max. 4 Schüler pro Gruppe unterrichtet.
GLMZ Öffnungszeiten
Für den Unterricht: Mon – Mi 07:00 – 16:30h, Do 07:00-18:00, Fr 07:00 – 15:30h
GLMZ Büro: Die aktuellen Öffnungszeiten finden Sie auf der DSK Webseite
Mon-Mi 12:00-16:00, Do 14:00- 18:00, Fr 10h30-14h30
Besucher / Störung des Unterrichts
Es ist selbstverständlich, dass nur das Kind, dessen Eltern für die Stunde bezahlen, in der Musikstunde anwesend sein darf. Zuschauer – Kinder oder Erwachsene – dürfen einer Stunde nur mit einer schriftlichen Erlaubnis des zahlenden Elternteiles beiwohnen. Die Eltern werden gebeten, die Stunden anderer Kinder nicht mit Anfragen zu stören. Wir empfehlen Ihnen, von der Dozentensprechstunde (sofern verfügbar) Gebrauch zu machen. Alternativ können Sie bitte die Dozenten telefonisch erreichen. Sollte Sie nicht den Dozenten erreichen können, wenden Sie sich bitte an das GLMZ Büro.
Abmeldung
Eine schriftliche Abmeldung der Eltern muss ein Quartal vor dem gewünschten Datum eingereicht werden. Das erste Probequartal bleibt von dieser Regelung ausgenommen. Sollte dieser Termin nicht eingehalten werden, sind die Kosten der Stunden für ein volles Quartal von den Eltern zu tragen, da der Lehrer diese Zeit für den Schüler reserviert hat.
Musiktheorie und klangliche Ausbildung
Theorielektionen sind nicht verpflichtend. Sie werden aber im Hinblick auf einen raschen und soliden Fortschritt der Schüler im Instrumentalbereich dringend empfohlen, vor allem Schülern, die nur eine Instrumentallektion pro Woche absolvieren. Eine separate Theorielektion in der Woche wird generell erst bei Erreichen des Instrumental‐Niveaus II empfohlen.
Externe Prüfungen
Die Anmeldung zu Prüfungen ist freiwillig. Bitte besprechen Sie den Wunsch der Teilnahme Ihres Kindes an den Prüfungen mit dem Dozenten. In einigen Fällen ist es möglich, Klassen zu überspringen. Bitte befragen Sie den Dozenten nach Informationen und den mit der Prüfung verbundenen Kosten (Anmeldegebühr, Notenbücher, begleitende Musiker, etc.). Nach dem Befinden des Dozenten können die Kinder an folgenden internationalen Prüfungen teilnehmen:
Trinity‐Guildhall – London und/oder Associated Board of the Royal Schools of Music – London.
DSK Orchester
Instrumentalschüler/innen sind verpflichtet im DSK Orchester teilzunehmen, sobald sie das erforderliche Niveau erreicht haben. Ihr Kind kann auf Wunsch und nach Ermessen des zuständigen Lehrers an den externen internationalen Prüfungen von TrinityGuildhall ‐ London oder des Associate Board of the Royal Schools of Music ‐ London teilnehmen. Instrumentalbegleitung bei den Prüfungen und Konzerten werden den Eltern in Rechnung gestellt.
Instrumente
Ihr Kind muss Zugang zu einem geeigneten Instrument haben. Im Fach Klavier kann zunächst ein Keyboard verwendet werden, es sollte allerdings nach spätestens 18 Monaten durch ein Klavier ersetzt werden. Wir haben einige Instrumente, die auf Anfrage zu einem vernünftigen Preis gemietet werden können.
Parken
Parken ist nur auf ausgewiesenen Parkplätzen gestattet. Ordnungswidrig parkende Fahrzeuge werden von dem Sicherheitsdienst mit einer Parkkralle versehen.